Schulgebäude der Grundschule Ottersdorf

Elterngremien

Die konstruktive und offene Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten der uns anvertrauten Kinder ist uns wichtig. In den verschiedenen Gremien, die das Schulgesetz vorsieht, ist die Elternmitarbeit vorgesehen und ausdrücklich erwünscht.

Wir gestalten die Zusammenarbeit

  • Innerhalb der einzelnen Klassen in der Klassenpflegschaft

  • Klassenübergreifend in der Sitzung des Gesamtelternbeirates

  • In der Schulkonferenz

Ferner gibt es Zusammenkünfte der Elternbeiräte der Rastatter Schulen und Veranstaltungen des Landeselternbeirates.

Klassenpflegschaft

Die Klassenpflegschaft besteht aus den Eltern und den Lehrerinnen einer Klasse. Hier sollen Inhalte beraten und besprochen werden, die Klasse betreffen. Das kann etwa der Lernstand der Kinder in einzelnen Fächern sein, die Leistungsbewertung kann den Eltern erläutert werden oder es wird beispielsweise über einen anstehenden Landschulheimaufenthalt informiert. Ziel ist es, die Verbindungen zu pflegen und in der gemeinsamen Verantwortung die Kinder zu fördern.

Mindestens einmal im Schulhabjahr tritt die Klassenpflegschaft zusammen. Zu ersten Sitzung im Schuljahr lädt die Schule ein, die weiteren Einladungen spricht der Vorsitzende der Klassenpflegschaft aus. Die Einladung erfolgt schriftlich.

Elternbeirat

Die in den Klassen gewählten Klassenvertreter und ihre Stellvertreter sind Mitglieder des Gesamtelternbeirates (GEB) der Schule. Zum ersten Treffen des GEB lädt zum Beginn des Schuljahres die Schule ein. Weitere Treffen werden bei Bedarf von den Eltern initiiert.

Im GEB werden Themen angesprochen, die die gesamte Schulgemeinschaft betreffen.

Die gewählten Elternvertreter aus den Klassen wählen in der ersten Sitzung im neuen Schuljahr einen Vorsitzenden/ eine Vorsitzende sowie einen Stellvertreter/ eine Stellvertreterin. Diese beiden Personen nehmen als Vertreter der Elternschaft eine Schlüsselfunktion zur Schulleitung ein und nehmen Kraft ihres Amtes an der Sitzungen der Schulkonferenz teil. Sie sind Ansprechpartner für die Elternbeiräte  der Schule. Anliegen aus den Klassen werden an sie heran getragen.

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz stellt ein wichtiges schulinternes Gremium dar. Zu gleichen Teilen sind Lehrerinnen und Elternvertreter in diesem Gremium vertreten. Bei wichtigen Entscheidungen haben alle Mitglieder der Schulkonferenz ein Mitbestimmungsrecht. Beraten und beschlossen werden in diesem Gremium Angelegenheiten, die für die Schule von wesentlicher Bedeutung sind. Der Schulkonferenz gehören an:

  •     drei gewählte Elternvertreter
  •     der Elternbeiratsvorsitzende
  •     drei gewählte Lehrervertreter
  •     die Schulleitung